AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

Gericht stoppt vorerst AfD-Einstufung als gesichert extremistisch


Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag entschieden und damit einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben. Gegen den Beschluss können die Beteiligten noch Beschwerde einlegen.

Das Gericht stellte fest, dass es ausreichend Anhaltspunkte dafür gebe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen verfolgt werden, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand im Eilverfahren prägten diese Bestrebungen die Partei jedoch nicht so stark, dass "ihrem Gesamtbild nach" eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.

Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass weiterhin der starke Verdacht gegen die AfD bestehe, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten. Die Partei vertrete "teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Im Eilverfahren konnte jedoch keine entsprechende Prägung festgestellt werden, die das Gesamtbild der Partei beherrscht.

So gebe es etwa keine "hinreichende Gewissheit", dass die AfD deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen will. Die Deutung des Remigrationsbegriffs der AfD als "Konsequenz und Spiegel" des "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs" durch den Verfassungsschutz impliziere eine "programmatische Stringenz" in Bezug auf die Ziele der AfD, "welche das Gericht den vorgebrachten Belegen nicht entnehmen kann".

Am 2. Mai 2025 hatte der Verfassungsschutz öffentlich bekannt gegeben, dass die AfD aufgrund eines internen Folgegutachtens vom "Verdachtsfall" zu einer "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft werde. Die im Rahmen der Verdachtsfallbearbeitung angefallenen Anhaltspunkte für Bestrebungen der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hätten sich bei der weiteren Bearbeitung bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet. Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis sei Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen Personen und Personengruppen, die unter anderem pauschal diffamiert würden. Ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland würden so abgewertet und in ihrer Menschenwürde verletzt. Das genannte Volksverständnis konkretisiere sich in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung.

Am 5. Mai 2025 hatte die AfD gegen diese Hochstufung und die öffentliche Bekanntgabe Klage erhoben und zugleich einen Eilantrag gestellt. Die Verfahrensbeteiligten haben im Eilverfahren, dessen elektronisch geführte Akte inzwischen zwanzig Bände mit insgesamt über 7000 Seiten umfasst, umfangreich Stellung genommen. Die vom Gericht in elektronischer Form beigezogenen Akten des Verfassungsschutzes haben ein Datenvolumen von insgesamt 1,5 Terabyte.

Foto: AfD-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

 

 

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC
Aktuelle Presse

Vor der Abstimmung über eine Reform des Sexualstrafrechts im Bundesrat am Freitag hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine Reform des Sexualstrafrechts nach dem Prinzip "Nur Ja heißt [ ... ]

Eine Befragung der Krankenkasse Pronova BKK legt nahe, dass fast jeder dritte Deutsche nach einer Unterhaltung mit einer sogenannten "Künstlichen Intelligenz" (KI) auf den Besuch einer Arztpraxis verzichtet. [ ... ]

Luxemburgs Regierungschef Luc Frieden hat davon abgeraten, die Aufrüstung in Europa zu Lasten von Sozialausgaben durchzuführen. "Wir werden unser europärisches Sozialmodell nicht aufgeben. [ ... ]

Luxemburgs Premierminister Luc Frieden wirft US-Präsident Donald Trump vor, mit Blick auf mögliche Friedensverhandlungen zwischen Russland und der Ukraine die Realität zu verkennen. "Natürlich [ ... ]

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnt vor den wirtschaftlichen Folgen einer Regierungsbeteiligung der AfD. Eine Regierungsbeteiligung der AfD wäre fatal, sagte BDI-Hauptgeschäftsführerin [ ... ]

Der Industrieverband BDI hat grundsätzliche Kritik am Reformpaket der Bundesregierung zurückgewiesen. Die Maßnahmen zeigten, dass die Koalition arbeitsfähig sei und Reformwillen habe, [ ... ]

Der Deutsche Städtetag fürchtet eine zusätzliche Belastung der Kommunen durch die geplanten Kürzungen beim Wohngeld. Manche Betroffene würden ohne die finanzielle Unterstützung [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.