Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet - und Mollaths sofortige Entlassung.
Die Unterstützer von Gustl Mollath dürfen jubeln: Nach 7 Jahren Zwangspsychiatrie kommt der 56-Jährige unverzüglich aus der Psychiatrie frei - das hat das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) entschieden. Das OLG ordnete die Wiederaufnahme des Strafverfahrens in dem umstrittenen Fall an und hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg auf.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Mollaths Verteidiger Gerhard Strate hatten Wiederaufnahmeanträge gestellt.



