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Schußwaffen-Besitz: ein Grundrecht?

Die Menschen in einem gesellschaftlichen System sind immer so frei wie das sie betreffende Waffengesetz. Wer, wie die bundesdeutschen Politiker, sich selber bewaffnet, aber das Volk entwaffnet, führt Böses im Schilde.

 

Von Norbert Knobloch

Die Menschen in einem Staat sind immer so frei wie das sie betreffende Waffengesetz. Legt man diese These zugrunde, so ist es mit der Freiheit in der „Bundesrepublik“ nicht weit her. Die bundesdeutschen Waffengesetze gehören zu den restriktivsten und repressivsten der Welt, und sie werden ständig weiter verschärft – meistens nach sogenannten „Amok-Läufen“ irgendwelcher angeblicher „Einzeltäter“, bei denen man den Verdacht nicht los wird, daß es sich um inszenierte „False-Flag-Attentate“ für eben gerade und genau diesen Zweck handelt.1)

 

Denn das erklärte Ziel der Politik in BRD und EU ist das totale Verbot des privaten Schußwaffen-Besitzes. Bis dahin sollen zusätzliche technische (biometrische!) Sicherungs-Maßnahmen an allen anderen (noch!) erlaubten Waffen gesetzlich vorgeschrieben werden, die aber in der Praxis nicht den vorgeblich damit bezweckten „Schutz vor Mißbrauch“ gewähr-leisten können. Zwar gibt es mehr als genug kriminalistische Erfahrungen u. kriminologische Daten, die die Absurdität dieses Vorhabens belegen, doch waren und sind sie bis jetzt nicht öffentlich zugänglich. (Warum eigentlich nicht? Hat da etwa jemand etwas zu verbergen…??)

 

Der Piratenpartei gelang es kürzlich immerhin, an wenigstens einige der bisher geheim-gehaltenen Daten des Bundeskriminalamtes (BKA) zu gelangen. Die Behörde übermittelte als Antwort auf ein Auskunfts-Gesuch der Partei, die sich auf das „Informationsfreiheitsgesetz“ berief, Statistiken der Jahre 2001 und 2002 sowie die sogenannten „Bundeslagebilder“ bis zum Jahr 2010. Diese Daten waren bis dahin geheime Verschluß-Sache gewesen. Die Zahlen über die Straftaten mit legalen und illegalen Waffen bleiben allerdings weiter unter Verschluß

 

Das „Bundeslagebild Waffenkriminalität“ sei, so das BKA in der Vorbemerkung seiner Antwort an die Piratenpartei, eigentlich auch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt (sic!), sondern richte sich an politische (legislative) und polizeiliche (exekutive) Entscheidungs-träger. Diese sollen laut BKA dadurch in die Lage versetzt werden, „das Gefahren- und Schadenspotenzial der Waffenkriminalitätslage u. dessen Bedeutung für die Kriminalitätslage in Deutschland einzuschätzen sowie den notwendigen Handlungsbedarf zu erkennen“. 2)

 

Bis zum Jahr 2002 hatte es noch eine rund 50 Seiten umfassende „Jahres-Statistik Waffen- und Sprengstoffkriminalität“ gegeben; doch seitdem gibt es nur noch das weitaus dünnere, lediglich etwa zehn Seiten umfassende „Bundeslagebild Waffenkriminalität“. Die Gründe und Motive für die Einstellung der genauen Aufschlüsselung der erhobenen Daten in der Jahres-Statistik und für die nur noch oberflächliche Abhandlung im Bundeslagebild werden nicht genannt. Diese Daten seien der „Polizeilichen Kriminal-Statistik (PKS)“  zu entnehmen, sagt das BKA, – doch die ist wiederum nicht für die Öffentlichkeit zugänglich…!

 

Zwar gibt das BKA jedes Jahr auch eine offizielle „Polizeiliche Kriminal-Statistik“ (PKS) heraus. Allerdings wird in der für die Öffentlichkeit bestimmten Version nicht darauf eingegangen, ob die bei Straftaten eingesetzten Waffen legal oder illegal waren, und auch nicht darauf, ob die für die Straftat benutzte Waffe eine Kurzwaffe (Pistole / Revolver) oder eine Langwaffe (Büchse / Flinte) war. (Eine Pistole hat ein Magazin, ein Revolver eine Trommel zur Aufnahme der Munition. Mit einer Büchse werden Kugeln / Patronen, mit einer Flinte wird Schrot verschossen.) Und auch wird darin nicht nach echten, scharfen Schußwaffen und Replika / Dekorations-Waffen sowie Gas- und Schreckschuß-Waffen unterschieden. Das macht die „offizielle Version“ der PKS natürlich bedeutungs- und wertlos.

 

Dabei sind die genauen Zahlen dem BKA bekannt – aber eben geheim und unter Verschluß. Was ist das Motiv? Will man etwa nicht offiziell zugeben, daß die Zahl der mit legalen Waffen begangenen Straftaten eine verschwindend geringe ist? Und hat man etwa Interesse daran, weiterhin Stimmung gegen den legalen privaten Waffenbesitz machen zu können? Will man die eh schon strengen Waffengesetze unter Vorwänden etwa noch weiter verschärfen?

 

So ist es. Die Antwort auf alle drei Fragen lautet „Ja“. Dabei steht im Bundeslagebild 2009:

 

„Die Anzahl der Straftaten unter Verwendung von Schußwaffen und die Anzahl der Fälle, in denen mit einer Schußwaffe gedroht oder geschossen wurde, sind geringfügig angestiegen. Wenngleich das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung immer wieder durch einzelne Straftaten mit Schußwaffengebrauch, wie beispielsweise durch [sog.] »Amoktaten«, stark beeinträchtigt wird, ist das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotential gering. Straftaten, in denen Schußwaffen verwendet wurden, machen lediglich 0,2 % der in der PKS erfaßten Fälle aus.“ 3)

 

Die gleiche Aussage machte das BKA auch im Jahr 2010, für das der bislang letzte Bericht vorliegt. Deshalb noch einmal: Lediglich 0,2 % (Null Komma Zwei Prozent) aller Straftaten in der „Bundesrepublik Deutschland“ werden unter Verwendung von Schußwaffen begangen! 0,2 %! Und darin ist der Gebrauch aller Schußwaffen enthalten – legaler und illegaler, echter und unechter! Die offiziellen Statistiken stellen also selber fest, daß das Gefährdungs-Potential der bundesdeutschen Bevölkerung durch Schußwaffen fast gleich Null ist!

 

Laut der PKS wurden im Jahr 2010 insgesamt 38.338 Verstöße gegen das „Waffen- und Kriegswaffen-Kontrollgesetz“ registriert – das sind 2,7 % (Zwei Komma Sieben Prozent) weniger als im Jahr davor (2009). Zwar ist die Gesamtzahl der in der „Fall-Datei Waffen“ des BKA 2010 erfaßten Fälle (12.991) im Vergleich zum Vorjahr um rund 22 % gestiegen, doch ist das auf einen deutlichen Anstieg der Diebstahl- und Verlustmeldungen zurückzu-führen. Und diese konnten auch nur deshalb verzeichnet werden, weil es im Jahr 2010 weit mehr Kontrollen bei Waffenbesitzkarten-Inhabern gegeben hatte als in den Jahren davor. 4)

 

Was (und wer?) also steckt hinter der irrationalen, unsinnigen Polemik und aggressiven, massiven Kampagne gegen den privaten Waffenbesitz? Soll wieder einmal der Klassenfeind, der Untertan wehrlos gemacht werden? Denn der entwaffnete / unbewaffnete Zivilist ist geradezu der Idealtyp des harmlosen Untertanen, der in einem autoritären Polizei-Staat, in einer totalitären Diktatur wegen seiner totalen Wehr- und Hilflosigkeit erwünscht ist.

 

Der private Besitz von Schußwaffen (Kurz- und Langwaffen) nämlich ist unabdingbare Voraussetzung für einen (legitimen!) Widerstand mündiger, integerer Bürger gegen illegitime Maßnahmen einer kriminellen, despotischen Regierung und gegen die drohende diktatorische Machtübernahme durch die (illegitimen!) Kommissare und Räte der Europäischen Union (der Sozialistischen Sowjet-Republiken / EUdSSR) in Brüssel mittels der hochgerüsteten, paramilitärischen EU-Terror-Truppe EUROGENDFOR (European Gendarmerie Forces).

 

Aus genau diesen Gründen und Motiven hatten ja auch schon die sozialistisch-kommunistischen Diktatoren Wladimir Iljitsch Uljanow alias „Lenin“, Leib Bronstein alias „Trotzki“ und Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili alias „Stalin“ sowie Mao Tse Tung gewaltsam die totale Entwaffnung des russischen und des chinesischen Volkes und danach Verbote des privaten Waffenbesitzes durchgesetzt und damit einen erfolgreichen Widerstand der zivilen Bevölkerungen gegen ihre totalitären Diktaturen unmöglich gemacht.

 

Es ist eine historische Tatsache, daß die größten Kriegstreiber und Massenmörder aller Zeiten – Churchill, Roosevelt, Lenin, Trotzki, Stalin, Hitler, Mao, Pol Pot –  selber alle bewaffnet waren, aber für ein privates Schußwaffen-Verbot eintraten – was natürlich nicht von ungefähr kommt: Wie andere Kapital-Verbrecher auch wollen Diktatoren jede Möglichkeit des Widerstands gegen sie selber ebenfalls ausschließen. Und gegenwärtig agitieren der afrikanische U.S.-Präsident Barack Hussein Obama, die bundesdeutschen Politiker und die Räte / Kommissare der (illegitimen!) EU-Kommission – die selber aber alle bewaffnet sind und obendrein Leibwächter / Bodyguards besitzen (auf Kosten der arbeitenden Steuerzahler!) – gegen den privaten Schußwaffen-Besitz! Was haben sie also vor…?!?

 

„Obwohl“ in der Bundesrepublik für die Allgemeinheit ein striktes Schußwaffen-Verbot herrscht, werden Jahr für Jahr weit über sechs Millionen Straftaten begangen, darunter Hunderttausende von Gewaltverbrechen mit ebenso vielen verletzten, schwerverletzten oder toten Opfern. Obwohl? Nein – gerade deswegen! Denn hätten diese Opfer eine Schußwaffe gehabt, dann hätten sie sich erfolgreich wehren können, und dann wären die meisten Angriffe gar nicht erst erfolgt! Denn Kriminelle, die wissen, daß ihr potentielles Opfer bewaffnet ist, nehmen, wie die empirische Erfahrung z. B. in den U.S.A. lehrt und die Kriminologie statistisch bewiesen hat, in der Regel Abstand von ihrem Plan. Das ist logisch, einleuchtend, überzeugend und psychologisch nachvollziehbar sowie in der Kriminologie bekannt. (S. u.)

 

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es auf dem Papier zwar das Recht auf Selbstverteidigung gegen Angriffe auf Leib und Leben sowie andere Rechtsgüter wie Eigentum in Form des Rechtes auf Notwehr. In der Praxis aber verhindert die Politik / die Regierung die Wahrnehmung und Ausübung dieses Rechts auf Notwehr, indem sie den zivilen Bürgern den privaten Besitz von Schußwaffen unter Androhung schwerer Strafen verbietet! Damit macht sich die Politik / die Regierung des Verbrechens der (indirekten) Anstiftung und der (indirekten) Beihilfe zu, wenn nicht sogar der (indirekten) Mittäterschaft an Kapital-Verbrechen wie Raub, Körperverletzung, Vergewaltigung und Mord schuldig!! (Das muß endlich in Form einer Klage gegen die NGO „BRD“ öffentlich geklärt werden! Zum Vergleich: Versicherungen zahlen nicht, wenn offen sichtbare Wertgegenstände aus einem Fahrzeug gestohlen werden – wegen „Verführung“ und „Anstiftung“ zum Diebstahl!)

 

Andererseits ist der „Staat“ ebenfalls erfahrungsgemäß und nachgewiesenermaßen nicht fähig (und nicht willens…??), seine Bürger vor den meist mit Hieb- und Stich-, aber auch mit Schußwaffen (sic!) bewaffneten Gewalttätern zu schützen. Die Polizei wird, wenn überhaupt, ja erst benachrichtigt, wenn ein Gewalt-Verbrechen bereits bemerkt worden ist, also schon stattfindet oder sogar schon vollendet ist, und kann daher frühestens während, meistens aber erst nach Vollendung des Verbrechens am Ort des Geschehens eintreffen. Dann aber ist es für die meisten Opfer zu spät: Sie sind bereits beraubt, traumatisiert, verletzt, vergewaltigt oder gar tot – weil sie sich nicht wehren konnten und nicht wehren durften, denn der Schußwaffen-Besitz ist ihnen ja von ihrer eigenen Regierung bei Strafe gesetzlich verboten worden!

 

Es ist entweder bodenlose Dummheit oder bösartige Täuschung und vorsätzliche Irreführung der Bevölkerung zu behaupten, strengere Waffengesetze oder gar ein generelles Verbot von Schußwaffen würden die Gewalt-Kriminalität eindämmen! Das Gegenteil ist der Fall! In Wahrheit und in Wirklichkeit hilft und nützt ein solches Verbot – neben den Herrschenden – lediglich den gewerbsmäßigen Kriminellen, die erfahrungsgemäß keinerlei Probleme haben, illegal in den Besitz von Schußwaffen zu kommen. Die entwaffneten bundesdeutschen Bürger werden also von ihrer eigenen Regierung wehr- u. hilflos der steigenden Gewalt-Kriminalität ausgeliefert, die zudem – statistisch erwiesen – überwiegend auf das Konto von eben dieser Regierung ins Land geholter Ausländer (sog. „Migranten“) aus anderen EU-Ländern geht.

 

Ganz anders sieht (noch!) das Bild in den Vereinigten Staaten von Amerika aus. In den U.S.A. ist das Recht auf den privaten Besitz und das Führen von Schußwaffen in der Verfassung (Second Amendment von 1791) verankert – und zwar ausdrücklich, um den Macht-Mißbrauch der Regierung und damit einen übermächtigen Staat zu verhindern (dieses eigentlich selbstverständliche Freiheits- / Grundrecht ist also zugleich Pflicht jedes Bürgers!):

 

„Da eine wirksame Volksmiliz zur Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht der Bürger, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.“  5)

 

„Die Miliz ist unsere endgültige Sicherheit. Ohne sie können wir keine Freiheit haben.“ 6)

 

„Amerikaner müssen sich niemals vor ihrer Regierung fürchten, weil sie, im Gegensatz zu den Bürgern fast jeder anderen Nation, den Vorteil haben, bewaffnet zu sein.“ 7)

 

„Der Sinn und Zweck des Second Amendment besteht darin, die Regierung in Schach zu halten. Die Gestalter unserer Verfassung wußten, daß eine Regierung ein notweniges Übel ist; (…) Die Gründungsväter wollten sicherstellen, daß … das amerikanische Volk die Möglichkeit besäße, sein Land mittels Waffengewalt wieder zurückzuerobern.“ 8)

 

Aber nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich ist der allgemeine private Besitz von Schußwaffen sinnvoll und notwendig: Es ist empirisch erwiesen und offiziell dokumentiert, daß der private Waffenbesitz in den U.S.A. nicht zu einem Anstieg, sondern sogar zu einem signifikanten Rückgang der Gewalt-Kriminalität führt! (Im Bundesstaat Vermont mit den liberalsten Waffengesetzen der U.S.A. ist die Mord- und Gewaltrate eine der drei niedrigsten der gesamten U.S.A. – so niedrig wie im Schweizer Kanton Waadt u. niedriger als in der EU!)

 

„Die Zahl der Gewaltverbrechen in den USA ist weiter rückläufig [!]. Im letzten Jahr [2004] wurden 1,3 Millionen schwere Verbrechen verübt; 1,2 % weniger als 2003. Gegenüber 2000 bedeutet das einen Rückgang von 4,1 % und im Vergleich zu 1995 sogar um 24 %. Das teilte das FBI [Federal Bureau of Investigation / Bundespolizei] in Washington mit.“ 9)

 

Und das, „obwohl“ (eben gerade deswegen!) die Zahl der Schußwaffen in privater Hand in den U.S.A. in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist (zum Wohl und Schutz der Bürger!):

 

„Jeder dritte Amerikaner hat laut einer neuen Studie eine Schußwaffe bei sich im Haus. Mehr als 1,6 Millionen Kinder und Jugendliche leben in Haushalten mit geladenen, ungesicherten Waffen, fand die bisher umfangreichste Studie zum Waffenbesitz in den USA heraus.“  10)

 

Eine Studie der beiden Kriminologen John Lott und David Mustard von der University of Chicago, die im Journal of Legal Studies veröffentlicht wurde, ergab, daß Gesetze, die das verborgene Tragen von Handfeuerwaffen erlauben (was nicht in jedem U.S.-Bundesstaat erlaubt ist!), in den betr. Bundesstaaten zwischen 1977 und 1992 die Anzahl der Morde um 8,5 % und bewaffneter Überfälle um 7 %  verringerten! Die beiden Wissenschaftler errechneten, daß jedes Jahr 1.600 weniger Morde und 60.000 weniger Überfälle zu ver-zeichnen gewesen wären, wenn solche Gesetze im ganzen Land in Kraft gewesen wären! 11)

 

Eine andere U.S.-Studie aus dem Jahr 1998 bestätigte, „daß die Gewaltkriminalitätsrate in jedem [U.S.-Bundes-] Staat fiel, der es seinen gesetzestreuen Bürgern juristisch ermöglichte, Schußwaffen verborgen zu tragen. Die Mordrate sank um 8,5 %, Vergewaltigungen um 5 %, tätliche Angriffe um 7 % und Überfälle um 3 %. Rund eine Million Straftaten konnten im Jahr 1998 verhindert werden, ohne daß ein einziger Schuß fiel. Die einfache Warnung, daß das ins Auge gefaßte Opfer bewaffnet war, reichte aus, um den Täter abzuschrecken.“ 12)

 

Denn „Verbrecher wägen immer noch den Aufwand eines Verbrechens gegenüber den zu erwartenden Vorteilen ab. Man muß kein kriminelles Genie sein, um zu wissen, daß die Waagschalen des Nutzens einer versteckten Waffe sich in Richtung des Opfers neigen. Untersuchungen haben gezeigt, daß mit statistischer Wahrscheinlichkeit nur etwa die Hälfte aller Überfalls- und Vergewaltigungsopfer, die sich mit einer Waffe gewehrt haben, verletzt werden, verglichen mit denen, die sich nicht [mit einer Waffe] wehren [können / dürfen!].“ 13)

 

Und deshalb ist der auch in der BRD in den Medien u. von der Polizei wiederholte Ratschlag, sich bei einem Überfall passiv zu verhalten, falsch, zynisch, unsinnig und gefährlich:

 

„Der typische Ratschlag, den wir in den Medien so oft hören – sich passiv zu verhalten –, ist normalerweise nicht die sicherste Vorgehensweise. Es ist für [unbewaffnete] Männer, die sich passiv verhalten, 1,4mal wahrscheinlicher, ernsthaft verletzt zu werden, als für solche, die eine Schußwaffe haben. Für [unbewaffnete] Frauen ist ein solches Verhalten sogar noch gefährlicher: passives Verhalten führt dort 2,5mal häufiger zu ernsthaften Verletzungen als der Widerstand mittels einer Schußwaffe. Einfach eine Waffe bei sich zu führen ist bei weitem das Sicherste, was man tun kann. In bis zu 98 % der Fälle genügt es, eine Schußwaffe zu zeigen, um einen Kriminellen dazu zu veranlassen, seinen Angriff abzubrechen.“ stellt Prof. Dr. John R. Lott, jr., von der Yale University Law School fest. 14)

 

Das bestätigen sogar die kriminellen Täter selber: In ihrer Studie Armed and Considered Dangerous („Bewaffnet und als gefährlich erachtet“) aus dem Jahr 1986 befragten die beiden U.S.-Kriminologen James D. Wright und Peter H. Rossi 1.874 inhaftierte ehemalige Gewalttäter in Gefängnissen in zehn Bundesstaaten der U.S.A. 38 % der Kriminellen berichteten, daß sie von einem bewaffneten Opfer abgeschreckt oder abgewehrt und sie, die Täter, dabei selber verletzt oder gefangengenommen worden seien. 43 % der Verbrecher sagten aus, daß sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt ihrer kriminellen Laufbahn dazu entschlossen hätten, keine Personen mehr zu überfallen, weil sie davon ausgehen müßten, daß ihre potentiellen Opfer höchstwahrscheinlich bewaffnet seien. Und 58 % der Täter gaben zu, daß sie sich mehr vor einem bewaffneten Opfer als vor der Polizei fürchteten. 15)

 

Vier weitere Beispiele, die belegen, daß eine Einschränkung oder ein Verbot des privaten Besitzes von Schußwaffen die Gewalt-Kriminalität sprunghaft ansteigen läßt und umgekehrt der mehr oder weniger uneingeschränkte private Schußwaffen-Besitz diese stark sinken läßt:

 

In England, wo ein totales Waffenbesitz-Verbot herrscht (auf den Besitz einer Schußwaffe stehen bis zu 10 [zehn!] Jahre Gefängnis!), werden prozentual weit mehr Gewalt-Verbrechen begangen als in den Vereinigten Staaten mit ihren vergleichsweise immer noch relativ „liberalen“ Waffengesetzen! Nach dem Erlaß des totalen Waffenbesitz-Verbotes stieg die Rate der bewaffneten Kriminalität bis 2000 um 10 %, nach 2000 um weitere 18 % an! 16)

 

In Australien schlug der vorher seit 25 Jahren andauernde Rückgang der Waffen-Kriminalität schlagartig um, als die Bevölkerung 1998 sämtliche in Privatbesitz befindlichen Schußwaffen abliefern mußte: Die Mord-Rate stieg um 3,2 Prozent, die Zahl der Morde mit Schußwaffen um 500 (fünfhundert!) Prozent, die Zahl der Überfälle um 8,6 Prozent und die Anzahl der bewaffneten Überfälle um 44 (!) Prozent. (Das Programm der Zwangsabgabe der rund 750.000 Waffen kostete die Steuerzahler übrigens 500 [fünfhundert!] Millionen Dollar!) 17)

 

„Obwohl“ (natürlich gerade deswegen!) die Anzahl der waffenrechtlichen Besitz-Urkunden in Österreich zwischen 1982 und 1996 um 75 (siebzigundfünf!) Prozent stieg, sank die Schußwaffen-Kriminalität im selben Zeitraum um 43 (vierzigunddrei!) Prozent! 18)

 

In der Schweiz, wo bis 1998 in vielen Kantonen Waffen frei getragen werden durften, ist bei einer hohen Schußwaffen-Dichte in der Bevölkerung die Gewalt-Kriminalität minimal im Verhältnis zu anderen europäischen Ländern. Allerdings hat, wie zu erwarten war, nach der Verschärfung des Waffenrechts 1999 auch hier die Gewalt-Kriminalität zugenommen. 19)

 

Im Gegensatz zu den entwaffneten, wehr- und hilflosen Deutschen, Engländern und Australiern können und dürfen (noch!) die U.S.-Amerikaner sich und ihre Familien vor gewaltbereiten / gewalttätigen Kriminellen erfolgreich schützen – mit privaten Schußwaffen:

 

Jedes Jahr gebrauchen gesetzestreue U.S.-Bürger bis zu 2,5 Millionen Mal Schußwaffen, um sich gegen Kriminelle zu verteidigen – das sind 6.850 Fälle pro Tag. Und das bedeutet, daß in den Vereinigten Staaten jedes Jahr Schußwaffen 60mal häufiger zur Selbstverteidigung integerer Bürger als für Straftaten krimineller Verbrecher eingesetzt werden! 20)

 

Unter den 2,5 Millionen Fällen von bewaffneter Selbstverteidigung sind mehr als 200.000 Frauen, die sich mit Schußwaffen erfolgreich gegen Vergewaltigung zur Wehr setzen. (Wo bleiben die sonst stets so [vor]lauten Stimmen der selbsternannten „Feministinnen“ wie der unsäglichen Alice Schwarzer *, denen das Wohl des „schwachen Geschlechts“ doch vorgeblich „so sehr am Herzen liegt“, für den privaten Schußwaffen-Besitz in der BRD?!?) 20)

 

In der überwiegenden Mehrzahl der 2,5 Millionen Fälle genügen das Zeigen und Drohen mit einer Schußwaffe oder ein Warnschuß, um die Angreifer abzuschrecken. In weniger als 8 % (acht Prozent) der Fälle verletzt oder tötet ein angegriffener Bürger seinen Angreifer. 20)

 

Zivile U.S.-Bürger töten jedes Jahr 2.000 bis 3.000 Kriminelle in Notwehr (doppelt so viele wie die Polizei!) und verletzten weitere 9.000 bis 17.000 ebenfalls in Notwehr, also legal. 20)

 

„Es gibt schätzungsweise weit über 200 Millionen Schußwaffen in den USA, darunter etwa 60 bis 65 Millionen Handfeuerwaffen. Über 60 Millionen Amerikaner sind Waffenbesitzer. Weniger als 0,02 Prozent der gesamten Schußwaffen und weniger als 0,4 Prozent der Handfeuerwaffen kommen bei kriminellen Aktivitäten zum Einsatz. Mit anderen Worten: 99,98 Prozent aller US-Waffen werden nicht in krimineller Weise verwendet. Und trotzdem sind genau dies die Schußwaffen – und die entsprechenden Waffenbesitzer –, auf die es die Politiker und Waffenkontrolleure abgesehen haben. Die berechtigte Frage bleibt also bestehen, warum die US-Regierung ihrem Volk ausgerechnet die Schußwaffen abnehmen will, obwohl diese zu den am wenigsten häufigen Ursachen von Verletzungen und Tod zählen.“ 21)

 

Die fünf führenden Todesursachen in den Vereinigten Staaten von Amerika sind, in absteigender Reihenfolge: Tabak, Alkohol, ärztliche Kunstfehler, Verkehr und Schußwaffen. Laut dem Journal of the American Medical Association (JAMA) töten Ärzte jedes Jahr mehr Menschen als Automobile und (Schuß- und Stich-) Waffen zusammengenommen! Aber kein einziger Politiker forderte jemals ein Verbot von Ärzten oder Autos…! Doch fordern alle (selber bewaffneten) Politiker ein Verbot von Schußwaffen in den Händen des Volkes…! 22)

 

Ein Verbot des privaten Schußwaffen-Besitzes ist definitiv der falsche Weg, um (vorgeblich!) „Sicherheit“ zu schaffen. Dr. Hermann Suter, Vorsitzender der Schweizer Organisation proTELL, die sich für das Grundrecht auf private Bewaffnung einsetzt, stellt zutreffend fest:

 

„Waffenverbote richten sich gegen das Werkzeug, nicht gegen die Täter. Entwaffnet werden dabei die anständigen Bürgerinnen und Bürger. Sie sind die zukünftigen Opfer – die Täter [sowie Reiche und Politiker!] bleiben bewaffnet. (…) Generelle Waffenverbote diskriminieren gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger und bringen den Staat und seine Repräsentanten in bedenkliche Nähe zu diktatorischer und totalitärer Gesetzespraxis.“ 23)

 

Dr. Hermann Suter hat ganz richtig erkannt, daß eine Regierung, die für ein generelles Verbot von Schußwaffen in privater Hand ist, sich nicht nur der (indirekten) Anstiftung und Beihilfe zu und der (indirekten) Mittäterschaft an Kapital-Verbrechen (s. o.), sondern auch der Volksverhetzung (§ 130 a StGB) des eigenen (!) Volkes schuldig macht, denn sie unterstellt jedem integeren Bürger kriminelle Energie, sie stellt jeden Bürger unter General-Verdacht!

 

Und sie entwaffnet das eigene Volk, das heißt, sie macht es wehr- und hilflos! Und genau das ist das Ziel: Weltweit setzen sich die Politiker vehement für ein totales Verbot des privaten Schußwaffen-Besitzes ein – unter dem heuchlerischen, zynischen Vorwand der „Bekämpfung der Kriminalität“ und der „Sicherheit der Bevölkerung“. In Wahrheit geht es aber nicht um die Sicherheit des Volkes, sondern um die Sicherheit der korrupt-kriminellen Politiker, die nichts mehr fürchten, als daß die von ihnen über Jahrzehnte belogenen und betrogenen, bestohlenen und beraubten Bürger sich irgendwann wehren könnten. Und es geht, vor allem, um die Errichtung der faschistisch-sozialistischen Diktatur der Brüsseler EUdSSR zunächst in Europa u. danach der „Neuen Welt-Ordnung“ („New World Order“) auf der gesamten Erde.

 

Voraussetzung dafür ist, die Bevölkerungen unter Vorwänden schrittweise zu entwaffnen:

 

„Unsere Aufgabe, ein sozialistisches bzw. kommunistisches Amerika zu errichten, kann nur dann verwirklicht werden, wenn all diejenigen, die sich uns in den Weg stellen, bis dahin vollständig entwaffnet werden“ sagte Sarah Brady, die Vorsitzende der Handgun Control, Inc., 1994 unverhohlen und ungestraft gegenüber U.S.-Senator Howard Metzenbaum! 24)

 

 „Die Registrierung von Schußwaffen ist nicht genug! (…) Wartefristen sind nur ein Schritt. Die Registrierung ist nur ein Schritt. Das Verbot von privaten Schußwaffen ist das Ziel“, so die Ex-U.S.-Justiz-Ministerin Janet Reno am 10. Dezember 1993 laut Associated Press. 25)

 

Am 10. Mai 1994 mußten U.S.-Marines einen Fragebogen ausfüllen, in dem es darum ging, ob die Soldaten einen Treue-Eid auf die UNO schwören und auf Landsleute schießen würden (sic!), die sich einer Beschlagnahme aller Schußwaffen in den U.S.A. widersetzen würden! Unter Punkt 46 des Fragebogens war aufgeführt, daß die U.S.-Regierung im Falle eines vom U.S.-Präsidenten ausgerufenen Notstandes alle Schußwaffen requirieren würde. Die „richtige“ (sic!) Antwort lautete: „Ich würde auf US-Bürger schießen, die sich der Beschlagnahmung von Schußwaffen, die von der US-Regierung verboten wurden, widersetzen.“ 26) Nota Bene!

 

„Das U.S.-Militär muß darauf vorbereitet sein, all diejenigen zu bekämpfen, die sich der Neuen Weltordnung widersetzen und immer noch am Nationalismus festhalten [sic!], „rechtfertigte“ der zuständige Militär, der stellvertretende Stabschef des Nachrichtendienstes im Pentagon, Major Ralph Peters, diesen Bruch der Verfassung und der Bill of Rights. 27)

 

Die nationalen Politiker und ihre Hintermänner aus der trans- und supranationalen Hochfinanz wissen ganz genau: nur solange, wie das unter ihrer Befehlsgewalt stehende Militär und die Polizei unter Waffen stehen, das Volk aber nicht (außer den „normalen“, leider völlig unpolitischen Kriminellen), haben sie erstens selber nichts zu befürchten und können zweitens die Völker entrechtet und versklavt und die geplante Diktatur erfolgreich errichtet werden.

 

„Ein Volksaufstand gegen eine rücksichtslose, erfahrene moderne Diktatur, die ein Monopol über die Waffen und das Nachrichtenwesen besitzt, … liegt im heutigen Zeitalter nicht mehr im Bereich des Möglichen“, erkannte der Autor George Keenan bereits vor 40 Jahren. 28)

 

Jede integere Regierung, die ausschließlich die Interessen des eigenen Staates / der eigenen Nation und des eigenen Staats-Volkes im Sinn hat (das und nur das ist ihr Auftrag, ihre Pflicht und ihre einzige Existenz-Berechtigung!), muß und kann nur ein elementares Interesse daran haben, daß das gesamte Volk unter Waffen steht! Wer sich hingegen für immer schärfere Waffen-Gesetze oder gar für ein totales Verbot des privaten Schußwaffen-Besitzes ausspricht, fördert nicht nur die Anzahl und Schwere der Kapital-Verbrechen, also die Kriminalität, sondern führt auch offenkundig nichts Gutes im Schilde, hat Böses im Sinn! Schließlich wäre es nicht das erste Mal in der Geschichte, daß kriminelle Regierungen ihr eigenes Volk massakrieren oder dem Feind (der NWO) ausliefern, nachdem sie es zuvor entwaffnet haben.

 

„Die Liberalen haben keine Einwände gegen Waffen – nur gegen Waffen, die sie nicht kontrollieren. Sie trachten nach einem gesetzlichen Monopol auf Waffen, um auf diese Weise jeglichen letzten Widerstand gegen eine sozialistische Welt-Regierung zu beseitigen.“ 29)

 

Die Notwendigkeit des privaten Schußwaffen-Besitzes ist akuter denn je: [Schuß-] Waffen in den Händen der Bürger können dazu verwendet werden, … das eigene Land zu verteidigen, den Sturz einer tyrannischen Regierung herbeizuführen oder sich selbst zu schützen.“ 30)

 

(Der Vollständigkeit halber: Mittels Schußwaffen kann man nicht nur das eigene Land verteidigen, eine illegitime, kriminelle, despotische Regierung stürzen sowie sich vor illegalen Übergriffen der Exekutive [Polizei etc.] und anderen, „normalen“ Verbrechern schützen, sondern auch wilde oder gefährliche Tiere [Hunde 31), tollwütige Wildtiere] abwehren!)

 

Fazit: Der private Schußwaffen-Besitz entscheidet über Freiheit oder Sklaverei, Leben oder Tod! „Das Ziel ist es, daß jeder [erwachsene] Mensch [über 20] bewaffnet ist!“ 32)

 

* Der Verfasser kannte über seine damalige Lebensgefährtin T. P. die Mutter Alice Schwarzers, Frau Erika Schilling (†), die in den siebziger Jahren in Wuppertal ohne Hilfe ihrer Tochter in einer winzigen Dach-Mansarde von Sozialhilfe leben mußte, während ihre Tochter in Saus und Braus in Paris lebte, und war A. S. in diesem Zusammenhang einigemal begegnet. (T. P. wurde von A. S. für deren Magazin „EMMA“ interviewt) Frau Schilling war ein ehrenwerter, gebildeter, kluger, liebenswürdiger Mensch; Frau Schwarzer – nun ja…

1) Siehe Interview mit Kaspar Zimmermann unter www.alpenparlament.tv/video/das-batman-massaker-amoklauf-im-dienst-des-staates/ vom 17. 10. 2012

 

 

2) Zit. n. Timo Lechner, M. A., „Überfällig. Endlich einsehbar: BKA-Statistiken zur Waffenkriminalität“; in: Deutsches Waffen-Journal DWJ, (Hrsg. Walter Schulz), dwj Verlags GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 46, D-74572 Blaufelden, Nr. 11 / 12, Ausgabe 569, 47. Jahrgang, S. 11

3) Zit. n. Timo Lechner, M. A., „Überfällig. Endlich einsehbar: BKA-Statistiken zur Waffenkriminalität“; in: Deutsches Waffen-Journal DWJ, a. a. O., Nr. 11 / 12, Ausgabe 569, 47. Jahrgang, S. 11 (Hervorheb. d. d. Verf.)

4) Nach Timo Lechner, M. A., „Überfällig. Endlich einsehbar: BKA-Statistiken zur Waffenkriminalität“; in: Deutsches Waffen-Journal DWJ, a. a. O., Nr. 11 / 12, Ausgabe 569, 47. Jahrgang, S. 11

5) Second Amendment; zit. n. Frank Hills, Der private Schußwaffenbesitz – letztes Bollwerk gegen die Tyrannei!, Verlag Anton A. Schmid, Durach 2007, S. 53

6) Der Abgeordnete Patrick Henry 1787 / 1788 während der Debatten zur U.S.-Verfassung; in: Gurudas, Treason The New World Order, San Raffael 1996, S. 172; zit. n. Frank Hills, a. a. O., S. 162 / 163

7) James Madison, vierter U.S-Präsident (1809 – 1817); zit. n. Gurudas, Treason The New World Order, San Raffael 1996, S. 172; hier zit. n. Frank Hills, a. a. O., S. 163

8) Der patriotische U.S.-Polizist Harry Thomas am Police Division Fountain Square in der Stadt Cincinnati;

nach The Spotlight; zit. n. Patriot Report, März / April 2000, S. 4 f.; hier zit. n. Frank Hills, a. a. O., S. 154

9) ARD-Text vom 18. 10. 2005, Seite 163; zit. n. Frank Hills, Der private Schußwaffenbesitz, a. a. O., S. 46

10) RTLtext vom 07. 09. 2005, Seite 129; zit. n. Frank Hills, Der private Schußwaffenbesitz, a. a. O., S. 46

11) Nach Midnight Messenger, Ausg. März / April 1998, S. 3; wiedergegeben nach Frank Hills, a. a. O., S. 92

12) The Truth At Last, Ausg. № 414, S. 5; zit. n. Frank Hills, a. a. O., S. 92 / 93 (Anm. u. Hervorh.. d. d. Verf.)

13) Midnight Messenger, Ausg. März / April 1998, S. 3; zit. n. Frank Hills, a. a. O., S. 92 (Anm. d. d. Verf.)

14) Prof. Dr. John R. Lott, jr.; in: San Diego Union Tribune, 23. Februar 2001; zit. n. The New American, 4. Juni 2001, S. 39; hier zit. n. Frank Hills, a. a. O., S. 92 (Anm. u. Hervorheb. d. d. Verf.)

15) Nach The New American, Special Edition „Toward A Police State“, Herbst / Winter 1994, S. 5; wiedergegeben nach Frank Hills, Der private Schußwaffenbesitz, a. a. O., S. 91 / 92

16) Nach Rechtsanwalt Reinhard Becker, Zahlen und Fakten zum privaten Waffenbesitz in Deutschland – Sinn und Unsinn einer Verschärfung des Waffenrechts, Fassung vom 06. 09. 2001; http://www.pro-waffen.de/statistik/index.html ; und nach Frank Hills, a. a. O., S. 102 – 104

17) Nach Rechtanwalt Reinhard Becker, Zahlen und Fakten zum privaten Waffenbesitz in Deutschland – Sinn und Unsinn einer Verschärfung des Waffenrechts, Fassung vom 06. 09. 2001; http://www.pro-waffen.de/statistik/index.html ; und nach Frank Hills, a. a. O., S. 104 – 106

18) Nach Frank Hills, Der private Schußwaffenbesitz, a. a. O., S. 108

19) Nach Stefan Metzler, „Mehr Waffen = Weniger Verbrechen“, http://Pro-Libertate.org , 09. 01. 2003; und nach Frank Hills, a. a. O., S. 106 – 108

20) Nach Prof. Dr. William Caruth / Prof. Dr. Morgan Reynolds, Myths About Gun Control, und Prof. Dr. Gary Kleck, University of Florida, 1993; hier wiedergegeben nach Frank Hills, a. a. O., S. 90 / 91

21) National Safety Council´s 1998 Accident Files; zit. n. The Idaho Observer, Vol. 4, № 4, Juli 2000; hier zit. n. Frank Hills, a. a. O., S. 139 (Hervorheb. d. d. Verf.)

22) Nach The Idaho Observer; wiedergegeben nach Taking Aim, Vol. 6, Ausgabe № 1, Juli 1998; hier wiedergegeben nach Frank Hills, a. a. O., S. 147

23) H. Suter, „Generelle Waffenverbote“, http://protell.ch/Aktivbereich/19Archiv/de/2000/waffenverbote.html, 12. 11. 2000; zit. n. Frank Hills, a. a. O., S. 101 (Anm. u. Hervorheb. d. d. Verf.

24) Sarah Brady, in: The National Educator, Januar 1994, S. 3; zit. n. Alex Jones, 9-11 Descent into Tyranny. The New World Order´s Dark Plans to Turn Earth Into a Prison Planet, Austin 2002, S. 10; hier zit. n. Frank Hills, a. a. O., S. 4 (Hervorheb. d. d. Verf.)

25) Zit. n. New World Order Quotes, http://www.freedomdomain.com/nwoquote.htm ; hier zit. n. Frank Hills, a. a. O., S. 172 (Hervorheb. d. d. Verf.)

26) Nach Gurudas, Treason The New World Order, San Raffael 1996, S. 189; hier wiedergegeben und zitiert nach Frank Hills, a. a. O., S. 165 / 168

27) Major Ralph Peters, „Die kriegerische Klasse“; zit. n. Newswatch Magazine, „Straight Talk“; zit. n. Patriot Report, April 1999, S. 3; hier zit. n. Frank Hills, a. a. O., S. 163 (Hervorheb. d. d. Verf.)

28) George Keenan, in: Police Against the New World Order (Hrsg.), Operation Vampire Killer 2000 – American Police / Military Action Plan for Stopping World Government Rule, S. 50; zit. n. Frank Hills, a. a. O., S. 115 (Hervorheb. d. d. Verf.)

29) The New American, Special Edition „Toward A Police State“, Herbst / Winter 1994, S. 6; zit. n. Frank Hills, a. a. O., S. 4 (Hervorheb. d. d. Verf.)

30) John Adams; zit. n. Frank Hills, Der private Schußwaffenbesitz, a. a. O., S. 147 (Anm. d. d. Verf.)

31) Auch das „Kampfhunde-Verbot“ ist analog zu dem Verbot des privaten Waffen-Besitzes zu verstehen! (Bei Überfällen von SEKs auf Mitglieder von Motorrad-Clubs werden zuerst alle Hunde der Biker erschossen [sic!]! Daher noch einmal: Alle Bürger sollen gegenüber der Exekutive total wehr und hilflos gemacht werden!)

32) Patrick Henry 1787 / 1788 während der Debatten zur U.S.-Verfassung; in: Gurudas, Treason The New World Order, San Raffael 1996, S. 172; zit. n. Frank Hills, a. a. O., S. 162 / 163 (Anm. u. Hervorh. d. d. Verf.)

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