Zunächst kein volles Veröffentlichungsverbot für Ratings von EU-Staatsanleihen. Begründung: Ein Veröffentlichungsverbot könne erst recht Panik an den Märkten auslösen. EU-Binnenmarktkommissar wollte neue Ratings von Staatsanleihen "in außergewöhnlichen Situationen vorübergehend zu verbieten".



