Wer mit Arm und Hand auf das Storchennest auf dem Kirchturm zeigt, kann mit dem Paragrafen § 86a des Strafgesetzbuches in Konflikt geraten.
Von Meinrad Müller
Dieser Paragraf erschwert zunehmend die durchaus ehrenvolle Arbeit des Fremdenführers. Strafen im fünfstelligen Bereich sind fällig, wenn er seine Gliedmaßen unbeabsichtigt im falschen Winkel bewegt. Eine Reisegruppe durch eine Altstadt zu führen, birgt deshalb ungeahnte Risiken. Er läuft Gefahr, angezeigt zu werden.
Die Schnitzereien am Giebel und die schönen Erker bleiben unbeachtet, wenn das Heben des Armes kostspielig wird. Es gibt tausend Gründe, der Besuchergruppe historisch Wertvolles aus den Zeiten vor 1933 und nach 1945 zeigen zu wollen. Dazu nimmt man in der Regel als Reiseführer die rechte oder die linke Hand und zeigt auf das oben befindliche Objekt. Und genau diese Handbewegung kann in Deutschland nach diesem Paragrafen zu einer Strafverfolgung führen.
Neutralisierter Zeigestab für Reiseleiter, DIN 98709-2026
Um die zehntausenden deutschen Reiseleiter aus der Gefahrenzone herauszuholen, in der ihre Arm- und Handbewegungen missverstanden werden könnten, existiert nun eine Lösung. Es wird ihnen geraten, einen zwei Meter langen Stab (Made in China) zu verwenden, an dessen Spitze sich eine Hand aus Plastik befindet. Damit lässt sich ebenso gut auf den Giebel eines Hauses, auf ein Glöckchen auf einem Turm oder auf einen Wetterhahn zeigen, ohne dass der Reiseführer seine ihm angeborene Hand direkt verwenden müsste.
Der 45-Grad-Winkel aus 1933
Man weiß ja nie, wer in der Altstadt gezielt darauf lauert, einen Schnappschuss zu machen und sofort Anzeige zu stellen. Ein winziger Schwung zu viel – und aus dem harmlosen Zeigen auf einen prächtigen Vogel wird im Sucher plötzlich eine „optische Übereinstimmung“ mit dem verbotenen Hitlergruß nach § 86a StGB. Schon flattern Ermittlungen ins Haus, und eine Geldstrafe im fünfstelligen Bereich winkt.
So sieht die neue Realität aus.
Der Reiseleiter schwingt daher einen knallroten Riesenstab, die Japaner-Gruppe nickt höflich, alle fühlen sich sicher, weil niemand mehr den riskanten Winkel wagt. Deutschland 2026: Wo selbst das Zeigen auf ein Dach zum Hochrisikoberuf wird, weil § 86a StGB wie ein Damoklesschwert über jeder Geste schwebt.
Vielleicht sind bald auch Pfarrer gefährdet, die beide Arme beim Segen nahe am verdächtigen Winkel heben. Denunzianten lauern hinter Hecken und in Foren.
Meinrad Müllers Blog: www.info333.de/p



