AfD-Ökonom Starbatty: „Damit hat das Bundesverfassungsgericht de facto abgedankt. Niemand braucht zukünftig das Verfassungsgericht noch anzurufen, weil Verstöße gegen das Grundgesetz, die die gemeinschaftliche Haftung, den Euro oder europäische Belange betreffen, an den EuGH weitergeleitet werden“.
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